Artikel-Schlagworte: „Pfändungsschutz“
Von Joachim Weiss
Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht! Diese bittere Erfahrung mussten im August tausende von Hartz-IV-Beziehern machen, die ein sogenanntes „P-Konto“ (Pfändungsschutz-Konto) eröffnet haben. Das entsprechende Gesetz trat zum 1. Juli 2010 in Kraft und räumt den Inhabern zur Sicherung des Existenzminimums einen Pfändungsfreibetrag von 985,15 € ein. Wegen einer Gesetzeslücke, die von manchen Banken und Inkassounternehmen schamlos ausgenutzt wurde, gab es für die Hartz-IV-Bezieher am 1. August ein böses Erwachen: Ihr Geld wurde ohne Rückfrage als „überschüssiges Guthaben“ einkassiert und an den Gläubiger überwiesen. Nun müssen sie sehen, wie sie ohne Geld über die Runden kommen.
Anders als bei der Rente, die rückwirkend zum Monatsanfang ausbezahlt wird, werden Leistungen nach dem SGBII im Voraus für den Folgemonat geleistet – d.h. am 30. Juli für Monat August. Guthaben auf dem P-Konto ist aber nur im Kalendermonat der Gutschrift vor Pfändung geschützt und die Banken sind verpflichtet, ein vorhandenes Restguthaben an die Gläubiger überweisen! So blieb in vielen Fällen kein Cent auf dem Konto und die Empfänger müssen zusehen, wie sie den Monat finanziell überstehen.
Ein Leser: »Ich beziehe Leistungen nach dem SGBII und habe ein P-Konto bei der Deutschen Bank. Im Monat Juli war alles in Ordnung. Heute muss ich zu meinem Entsetzen feststellen, das die Bank als sog. Drittschuldner ohne meine Kenntnis und Einwilligung den Betrag von 266,93 € an die Seghorn-Inkasso eigenmächtig überwiesen hat…. Habe nun für den Rest des Monates kein Geld mehr zum Leben…«
Erste Hilfe der Grundsicherung: Kein Geld, sondern ein Lebensmittelgutschein über 30 Euro und den Rat, beim Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages nach Paragraph 765a ZPO zu stellen. Zur „Bereinigung des Monatsanfangsproblems“ kann dann auf eine sittenwidrige Härte erkannt werden, weil den Betroffenen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen wurde.
Jetzt fordern Experten eine Nachbesserung des Gesetzes. Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland: „Das Justizministerium muss umgehend prüfen, ob hier eine Gesetzeslücke besteht. Die Betroffenen benötigen eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung, damit sie in den kommenden Wochen über die Runden kommen. Es wäre absurd, wenn ausgerechnet die Menschen, die durch das Pfändungsschutzkonto geschützt werden sollten, Opfer des Paragraphendschungels würden.“
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16.8.2010/jowi



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