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»Arbeitslosengeld II (ALG II) Beziehern soll zukünftig das Einfordern von Rechtsansprüchen gegenüber den Hartz IV-Behörden erschwert werden. Die Länderkammer hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf (17/2164) vorgelegt, der eine Änderung des Beratungshilfegesetzes verlangt. So heißt es, die Länderkammer wolle die “Voraussetzungen der Beratungshilfe gesetzlich präzisieren”. Das bedeutet, man wolle weitere Hürden einbauen, um es Betroffenen zu erschweren, eine Rechtsberatungshilfe in Anspruch zu nehmen. So heißt es in einer öffentlichen Mitteilung, Rechtspfleger sollen prüfen, ob überhaupt eine Beratungshilfe in Anspruch genommen werden kann. Ferner sei eine “angemessene Erhöhung” der Eigenbeteiligung des Rechtssuchenden geplant. In dem Entwurf ist von 20 Euro bei anwaltlicher Vertretung die Rede. Hinzu kämen 10 Euro für die Erstberatung. Gleichzeitig solle die Gebühr für den Anwalt von 70 auf 60 Euro abgesenkt werden.« Quelle: 28.6.2010, Artikel bei gegen-hartz.de lesen…
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Arbeitspflicht für Hartz IV Empfänger?
Der ehemalige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, hat auf einer Podiumsdiskussion deutlich zu verstehen gegeben, dass er eine Arbeitspflicht für Bezieher von staatlichen Grundsicherungsleistungen für wünschenswert hält.
»Deutschlands größte Boulevardzeitung zitiert den ehemaligen CDU-Spitzenpolitker folgendermaßen: “160 Länder weltweit dürfen sich Sozialstaaten nennen, wir gehören zu den vieren, die lebenslänglich für Arbeitslosigkeit zahlen.” Seiner Meinung nach treibe Hartz IV die Menschen in eine “Abwärtsspirale, bis sie schließlich ganz raus sind”. Vielmehr fordert Merz eine Arbeitspflicht für Bezieher staatlicher Transferleistungen. “Wenn sich jemand in New York arbeitslos meldet, wird er sofort ärztlich untersucht”, führte Herr Merz aus. Wer nicht krank sei, würde gleich in den Einsatz geschickt.



Unterschriftenaktion gegen das Sparpaket: Kein Streichkurs im Sozialen!
Heute am Himmel