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Artikel-Schlagworte: „Haiti“

Hartz-IV / Soziales:

  1. Sparprogramm killt Erwerbsminderungsrente
  2. Gericht: Behörde soll zahlen
  3. Die traurigen Hartz-IV-Hunde von Berlin
  4. Ab 2011 gibt es im Salzlandkreis  keine Argen mehr
  5. Bürgerarbeit soll das Ende von Hartz IV besiegeln
  6. Hartz IV: Kreis fehlt Geld für Schüler-Transport
  7. 1 800 Euro Strafe für Betrug an Arge
  8. Saarbrücken: Wohngeld-Kürzung kann 2 Millionen kosten

Politik/Gesellschaft:

  1. Geheimdienst: Demokratiegefährder
  2. Kommentar: Angela Merkels Makel

Ausland:

  1. IWF erlässt Haiti Millionenschulden
  2. PR-Gau bei BP: Blogger deckt Bild-Manipulation auf

Recht/Urteile:

  1. Bafög wird auf Hartz IV angerechnet
  2. Doppelte Mietzahlung vom Sozialamt bei notwendigem Umzug
  3. Rechtstipp: Hartz-IV und Umzug
  4. Rentenversicherung zahlt nicht für private Gleitsichtbrille

Wirtschaft:

  1. Bankentest: Falschberatung als Tagesgeschäft
  2. Von der Leyen vermittelt bei Karstadt

Diskussion:

  1. Streitgespräch: Sollen sich Tafelläden politisch engagieren?
  2. Rechtsstaat: Deutsche Sozialgerichte pflegen die Kunst des Jammerns
  3. Elterngeld: Wie Familienministerin Schröder Hartz-IV-Familien ausgrenzt

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TV-TIP:

  1. TV-Sendungen zum Thema Hartz-IV, ALG2, Soziales (Teleboy.ch)


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Umblättern:

  1. Meldungen vom 21. Juli 2010, darin:
    Sich wehren gegen Behördenwillkür – Elterngeld: Familienministerin verteidigt Kürzung – Sparpaket – Computer für Hartz-IV Empfänger – ARGE-Prozess: Berufung zurückgezogen – Montagsdemo – Im Netzwerk sind Alleinerziehende weniger allein -Hartz-IV-Empfänger ausspioniert – Gleiches Recht für Alle? – Hartz IV: Keine Kostenübernahme Umzug Ausland – und mehr…
  2. Meldungen vom 23.7.2010, darin
    Fördern und Fordern: Notfalls holt man Jugendlichen aus dem Bett – Der Hartz-IV-See – Hartz-IV Verein im Jüchener Rathaus unerwünscht – Kik: Mitarbeiter wurden “rausgekikt” – Drei Jahre Kampf um Ansprüche gegen ARGE – Hartz-IV-Familiencard: bald bundesweit? – Hartz-IV-Empfängern droht Mietschock -Kommentar: Die Klassengesellschaft im Biergarten – Pflegebranche: Hoch angesehen, niedrig bezahlt – und mehr…

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Feedback:

  • Anregungen, Kritik, Artikel, Hinweise sind willkommen und erreichen gegen-stimmen.de am schnellsten per Kontaktformular

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Sparprogramm killt Erwerbsminderungsrente

»Bonn – Die vorgelegten Sparvorschläge der Bundesregierung können für kranke Menschen bedeuten, dass deren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente komplett wegfällt, sofern sie Hartz IV-Leistungen erhalten. Erwerbsminderungsrente erhalten Menschen, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten können.

Voraussetzungen sind jedoch, dass innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt wurden. „Nach den Plänen von Schwarz-Gelb soll der Rentenbeitrag bei Hartz IV komplett entfallen. Damit werden vom kommenden Jahr viele Menschen keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente haben, da die 3jährige Beitragszeit unterbrochen wird. Damit werden kranke Menschen noch mal besonders benachteiligt, wenn sie auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet die vorliegenden Einsparpläne im Bereich Hartz IV als „Sparorgie an den ärmsten der Armen“. Neben der Streichung von Rentenbeiträgen sollen auch junge Familien mit Hartz IV kein Elterngeld mehr erhalten; auch wenn sie einem Minijob nachgehen oder wegen des geringen Einkommen aufstocken müssen. Dies bekräftige Bundesfamilienministerin Krista Schröder nochmals gegenüber der „Passauer Neuen Presse“« Quelle: 21.07.2010, Artikel lesen bei elo-forum.net…

Anmerkung:  Dieser Aspekt wurde auch im Beitrag  “Sparpaket oder Armutszeugnis“  vom 8. Juni 2010 beschrieben:

Dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur vor dem Hintergrund sozialer Ungerechtigkeit, sondern auch nach Maßstäben von Effizienz und Nachhaltigkeit untauglich sind, zeigt sich an der beabsichtigten Streichung des Rentenzuschusses für Hartz-IV Empfänger besonders deutlich: Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit (BA) zwar eine Pauschale von 40,80 Euro für Hartz-IV-Bezieher in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das Altersruhegeld der Betroffenen erhöht sich dadurch pro Beitragsjahr um lediglich 2,09 Euro. Weil das nicht ausreicht, um nach längerer Arbeitslosigkeit Altersarmut zu vermeiden, fordern Experten seit Jahren eine angemessene Erhöhung der Pauschale. Nun soll das Gegenteil eintreten: Die Streichung wird über die wachsende Zahllast der Kommunen hinaus all diejenigen Hartz-IV-Bezieher, die während ihrer Berufstätigkeit noch nicht genug Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, vor unlösbare Probleme stellen.”  Beitrag lesen… /jowi

Mehr Links zum Thema:

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Gericht: Behörde soll zahlen

»Region Kassel. Das Sozialgericht Kassel hat über eine einstweilige Verfügung die Arbeitsförderung im Landkreis Kassel (Arge) verpflichtet, die Schülerbeförderungskosten für das Mädchen einer Hartz-IV-Familie aus Kaufungen zu übernehmen. (Aktenzeichen: S7AS759/10).

Das Hessische Schulgesetz sieht vor, dass die Kosten für die Schülerbeförderung vom Schulträger (Kreise oder kreisfreie Städte) nur für die Grundschule und die Sekundarstufe I übernommen werden müssen. Für Schüler von weiterführenden Schulen müssen die Familien diese Kosten selbst tragen.

Am Beispiel der „Familie Schmidt“ aus Fuldabrück hatte unsere gestern Zeitung berichtet, dass diese Familie die Fahrtkosten für ihre beiden Mädchen von 88 Euro im Monat nicht aufbringen kann. Die Arge im Landkreis hatte den Antrag der Familie auf Übernahme der Fahrtkosten abgelehnt. Der Besuch des Lichtenberg-Gymnasiums und der Willy-Brandt-Schule schien deshalb für die beiden 14 und 15 Jahre alten Mädchen gefährdet.« Quelle: 21.07.2010, Artikel lesen bei hna.de…

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Die traurigen Hartz-IV-Hunde von Berlin

»Immer mehr Tiere landen im überfüllten Tierheim. Sie schauen traurig aus vergitterten Boxen: die Hunde vom Tierheim Berlin. Viele von ihnen gehörten einst Menschen, die nun von Hartz IV leben müssen und sich etwa die hohen Tierarzt-Kosten nicht mehr leisten können.

Endstation Tierheim: 300 Hunde und 780 Katzen leben zur Zeit dort. Das Gebäude in Falkenberg ist mit insgesamt 1630 Tieren zum Bersten voll. „Die Hälfte von ihnen geben die Besitzer bei uns direkt ab“, sagt Sprecherin Evamarie König.

Darunter sind auch Hartz-IV-Empfänger. Sie sagen, sie müssten wegen Umzug oder Vermieter-Ärger ihre Lieblinge abgeben. König: „Dass es finanzielle Gründe sind, geben nur die Wenigsten zu.“ Wie das Herrchen von „Pascha“, der kein Geld für den kranken Schäferhund hatte, der dann im Tierheim starb.« Quelle: 21.07.2010, Artikel lesen bei berlinonline.de…

Links zum Thema:

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Ab 2011 gibt es im Salzlandkreis keine Argen mehr

»Mit dem kommenden Jahr ändert sich die Betreuung von Langzeitarbeitslosen im Salzlandkreis. Die Arbeitsgemeinschaft ( Arge ) des Altkreises Aschersleben-Staßfurt geht komplett in die kommunale Verwaltung über. Die Agentur für Arbeit Sangerhausen, zu deren Geschäftsbereich Aschersleben und Staßfurt gehören, und die Verwaltung in Bernburg regeln in Arbeitsgruppen den Übergang. Rund 100 Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung gehen auf den Kreis über.

Hartz-IV-Empfänger werden ab dem kommenden Jahr einheitlich von einer Stelle aus betreut, die von der Landkreisverwaltung gesteuert wird. Die bisher bestehende Arge Aschersleben-Staßfurt wird komplett in dieses Gebilde übergehen. Darüber informierte jetzt die Agentur für Arbeit Sangerhausen. Die Veränderung hat im Salzlandkreis zwei gravierende Gründe. Erstens erfolgte bisher die Betreuung der Langzeitarbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch II ( Hartz IV ) von verschiedenen Stellen aus.
In der Arge arbeiteten in Aschersleben-Staßfurt die Arbeitsagentur und der Kreis zusammen – die Auszahlung des Arbeitslosengeldes und der Sozialleistungen erfolgte von hier aus. Diese Verknüpfung monierte das Bundesverfassungsgericht, als gegen das Grundgesetz verstoßend, obwohl nach der Einführung der Hartz-IVGesetze bundesweit mehrheitlich so verfahren wurde. Eine Alternative dazu war das so genannte Optionsmodell, bei dem die Kommunen die Hartz-IV-Betreuung in Eigenregie übernahmen. 69 solcher Modelle zugelassener kommunaler Träger gab es in Deutschland, darunter bis heute im Altkreis Schönebeck die KoBa und im Altkreis Bernburg das Amt für Arbeitsförderung.« Quelle: 22.07.2010, Artikel von Daniel Wrüske lesen bei volksstimme.de…

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Bürgerarbeit soll das Ende von Hartz IV besiegeln

»Essen. Die Linkspartei nennt es „Zwangsarbeit zu Niedriglöhnen“. Arbeitsministerin von der Leyen dagegen will Bürgerarbeit nutzen, um Langzeitarbeitslosen wieder zu einem Job zu verhelfen. Gelsenkirchen und Dortmund greifen das Angebot begierig auf.

Im März hatte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft schon einmal einen Vorstoß gewagt: Sie wollte Langzeitarbeitslosen gemeinnützige Arbeiten anbieten – „freiwillig, dauerhaft, sozialversicherungspflichtig und oberhalb von Ein-Euro-Jobs bezahlt“. Der Aufschrei war groß, der ehemalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers nannte den Vorschlag gar „zynisch“. Der Arbeitsminister von Sachsen-Anhalt empfahl das in seinem Land praktizierte Modell der Bürgerarbeit, bei dem niemand auf Dauer abgeschrieben werde. Davon ist anscheinend auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen überzeugt und hat das Modell nun auf die gesamte Republik ausgeweitet. Ab kommendem Januar sollen deutschlandweit etwa 34.000 Langzeitarbeitslose gemeinnützige Bürgerarbeit leisten.

Gelsenkirchen und Dortmund sind zwei Städte aus Nordrhein-Westfalen, deren Argen (Arbeitsgemeinschaften) sich in Berlin für das Modellprojekt beworben – und den Zuschlag bekommen haben. „Für mich gibt es zweierlei Gründe, sich über diesen Erfolg zu freuen: Zum einen fließen bis zu 15,5 Millionen Euro zusätzliche Mittel nach Dortmund, zum anderen bedeutet Bürgerarbeit für die teilnehmenden Menschen drei Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und somit Stabilität, Zukunftssicherung und mehr Lebensqualität“, sagt der Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau.« Quelle: 21.07.2010, Artikel von Corinna Weiß lesen bei derwesten.de…

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Hartz IV: Kreis fehlt Geld für Schüler-Transport

»Für die Fahrtkosten, die jugendlichen Hartz-IV-Empfängern beim Besuch einer weiterführenden Schule entstehen, wird der Schwalm-Eder-Kreis vorerst nicht aufkommen. Das hat Vize-Landrat Winfried Becker gegenüber der HNA erklärt.

Die Situation sei sehr bedauerlich, aber angesichts eines Defizits von 17 Millionen Euro allein in 2010 seien weitere freiwillige Leistungen derzeit nicht möglich. Der Regierungspräsident als Aufsicht habe das ausgeschlossen. Im Landkreis besuchen etwa 120 Jugendliche aus bedürftigen Familien eine weiterführende Schule, schätzt Hans-Gerhard Gatzweiler, der Geschäftsführer der Arbeitsförderung Schwalm-Eder. Mit der Aktion „Kinder für Nordhessen“, die von der HNA und weiteren Sponsoren getragen wird, soll geholfen werden. „Es darf doch nicht sein, dass junge Leute von Bildung ausgeschlossen sind, weil ihnen das Geld für die Fahrkarte zur Schule fehlt“, sagt HNA-Geschäftsführer Harold Grönke« Quelle: 22.07.2010, Artikel von Heinz Rohde lesen bei hna.de…

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Urteil: 1 800 Euro Strafe für Betrug an Arge

»Von Juni bis Dezember 2007 hat der Ascherslebener Steffen F. 4 226,74 Euro von der Arge Aschersleben bezogen, obwohl er in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf das Geld hatte. Steffen F. lebte in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin, hatte aber deren Einkünfte gegenüber der Arge nicht angegeben oder sie verschwiegen. Dieser Betrug zum Nachteil der Arge brachte Steffen F. jetzt auf die Anklagebank des Strafgerichtes in Aschersleben. Zumal er eine Auflage des Gerichtes abgelehnt hatte.

Steffen F. sollte mit der Zahlung von 900 Euro an die Johanniter Unfallhilfe mit einem blauen Auge aus dem Betrugsvorwurf herauskommen. Da der Angeklagte zur Verhandlung nicht erscheinen konnte – sein Arbeitgeber bestätigte dem Gericht, dass Steffen F. dienstlich in Italien weilt – erließ das Gericht in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens.« Quelle: 21.07.2010, Artikel von Detlef Valtink lesen bei mz-web.de…

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Saarbrücken: Wohngeld-Kürzung kann 2 Millionen kosten

»Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) macht Front gegen die Wohngeld-Pläne der Bundesregierung. Die wolle dem Regionalverband weitere Kosten aufbürden. Gillo: „Das wäre eine Unverschämtheit.“

Saarbrücken. Der Regionalverband schlägt Alarm: Wenn die Bundesregierung ihre geplante Kürzung beim Wohngeld durchsetzt, kostet das die zehn Kommunen im Großraum Saarbrücken im nächsten Jahr zusätzlich zwei Millionen Euro. Darauf hat Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) hingewiesen.

Das Wohngeld wird von Bund und Land finanziert. Damit werden Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Ab 2011 soll der 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss wegen gesunkener Energiekosten wieder wegfallen und das Wohngeld gekürzt werden. Wie hoch die Kürzung ist, stehe noch nicht fest, erklärt Regionalverbands-Sprecher Stefan Kiefer. Viele Wohngeld-Bezieher seien dann auf Unterstützung der Arge Saarbrücken angewiesen. Die zahlt die Miete und Nebenkosten der Hartz-IV-Empfänger, die so genannten „Kosten der Unterkunft“. Ausgaben für den Regionalverband 2010: 82 Millionen Euro. Rund 1900 Menschen wären als Geringverdiener dann wieder auf Geld der Arge angewiesen, sagt Geschäftsführer Werner Jenal. Denn das müsse über die „Kosten der Unterkunft“ finanziert werden und belaste den Regionalverbands-Haushalt.« Quelle: 21.07.2010, Artikel von Markus Saeftel lesen bei saarbruecker-zeitung.de…

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Politik/Gesellschaft:

Geheimdienst: Demokratiegefährder

»Nicht Bodo Ramelow ist eine Gefahr für die Maßstäbe, die das Grundgesetz aufstellt. Sondern jene sind es, die dem Namen nach die Verfassung schützen sollen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf über Bodo Ramelow ein Dossier aus allgemein zugänglichen Daten anlegen, die “offene Beobachtung“ des Linksparteipolitikers ist zulässig. Die Leipziger Richter halten eine Informationssammlung durch den politischen Geheimdienst nicht für ausgeschlossen, obwohl dem 54-Jährigen selbst keinerlei „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vorgeworfen werden können. Solange das für die Linkspartei aber getan werden darf, bei der Ramelow „ein führender Funktionär“ ist, sei auch an seiner Beobachtung nichts auszusetzen.

Über das Urteil werden sich die Experten beugen, wenn die Begründung vorliegt. Dass die Entscheidung eine Zumutung ist, die dem Geist ihrer eigenen Logik zuwiderläuft, lässt sich schon jetzt sagen. Was auch immer man von der Linkspartei hält, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist weder angemessen noch im Sinne des behaupteten Schutzes der Demokratie.« Quelle: 21.07.2010, Artikel von Tom Strohschneider lesen bei Der Freitag…

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Kommentar: Angela Merkels Makel

»Der letzte Auftritt der Regierungschefin vor der Sommerpause war ein Offenbarungseid. Merkel präsentierte sich als Teflon-Kanzlerin. Der Zwist der Koalitionäre in zentralen politischen Fragen, das beispiellose Misstrauen zwischen CSU, FDP und CDU, die fehlenden Leitlinien von Schwarz-Gelb – all das perlt an einer charmant lächelnden Kanzlerin ab.

Dabei hat diese Regierung – wenn schon nicht bei der Kanzlerin, dann doch in der Bevölkerung – Spuren hinterlassen. Rot-Grün hat in den Umfragen schon wieder eine Mehrheit. Wofür eigentlich? Die Berliner Koalition werkelt müde vor sich hin. Ohne Motiv, ohne Idee, ohne Ziel. Warum bekommen Langzeitarbeitslose keinen Rentenzuschuss mehr? Wieviele und welche Zuwanderer brauchen wir, um den Wohlstand zu halten? Warum zahlen Flugpassagiere künftig eine Ticketabgabe? Brauchen wir noch Kernenergie? Und wenn ja: wie lange noch? Was soll der Sozialstaat bezahlen? Und vor allem: was künftig nicht mehr? Der Koalitionsvertrag ist ein politischer Blankoscheck für alles und nichts. Selbst enge Vertraute haben der Kanzlerin jüngst geraten, den Entscheidungen, etwa zum Sparpaket, einen übergeordneten Sinn zu geben. Das bürgerliche Lager hat sich (noch) nicht abgewendet. Es will aber wissen, warum Schwarz-Gelb gut für dieses Land ist.« Quelle: 21.07.2010, Artikel von Michael Bröcker lesen bei presseportal.de…

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Ausland:

IWF erlässt Haiti Millionenschulden

»Haiti gilt als eines der ärmsten Länder der Welt, viele Menschen leiden auch sechs Monate nach dem schweren Erdbeben noch an den Folgen. Der Internationale Währungsfonds will dem Karibikstaat nun alle Schulden erlassen. Ein Hilfsprogramm soll den Wiederaufbau beschleunigen.

Washington – In Haiti herrscht noch immer große Not, auch ein halbes Jahr nach der Naturkatastrophe. Mehr als 250.000 Menschen starben, 1,5 Millionen Haitianer wurden obdachlos bei dem schweren Erdbeben am 12. Januar. Die Hauptstadt Port-au-Prince wurde zerstört. Der Internationale Währungsfonds will nun dem Karibikstaat, der schon vor der Naturkatastrophe als einer der ärmsten Staaten der Welt galt, alle Schulden erlassen. Vollständig gestrichen wurden ausstehende Verbindlichkeiten in Höhe von 268 Millionen Dollar (umgerechnet 209 Millionen Euro), teilte die in Washington ansässige Organisation mit. Zudem erhält die Zentralbank Haitis einen Drei-Jahres-Kredit über 60 Millionen Dollar, um etwa exzessiven Währungsschwankungen entgegentreten zu können. Für diesen Kredit fallen bis Ende 2011 keine Zinsen an.« Quelle: 22.07.2010, Artikel lesen bei spiegel.de…

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PR-Gau bei BP: Blogger deckt Bild-Manipulation auf

»Der Ölkonzern BP sorgt mit einem manipulierten Bild aus einem für die Ölpest zuständigen Kontrollraum für Spott. Hintergrund ist ein gefälschtes Foto der Schaltzentrale in Houston, von der aus die Ölpest überwacht wird. Auf dem Schnappschuss zu sehen sind die Schattenumrisse von BP-Mitarbeitern vor zehn großen Überwachungsmonitoren. Darauf zu erkennen sind Unterwasserbilder der Ölkatastrophe. Das Problem: Einige der Bildschirme waren zum Zeitpunkt der Aufnahme aus. BP hat Retuschierungen bereits eingeräumt.

Wie die Washington Post heute, Mittwoch, schreibt, hat BP-Sprecher Scott Dean eingeräumt, ein Fotograf des Konzerns habe mit Hilfe von Photoshop nachträglich Bilder der Katastrophe auf die schwarzen Monitore gelegt. Dean beteuert außerdem, die Bildmanipulationen wurden nicht mit Absicht vorgenommen. Der BP-Fotograf habe nur seine Photoshop-Kenntnisse unter Beweis stellen wollen. Laut BP darf das Programm ab sofort nur noch für Veränderungen wie Farbkorrekturen oder zum Erstellen von Bildausschnitten verwendet werden.« Quelle: 21.07.2010, Artikel lesen bei schweizmagazin.ch…

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Recht/Urteile:

Bafög wird auf Hartz IV angerechnet

»Karlsruhe – Die Anrechnung des Bafög auf Hartz-IV-Leistungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Verfassungsbeschwerde einer Schülerin einer Privatschule nicht zur Entscheidung angenommen.

Zur Begründung hieß es, dass sich aus dem Grundgesetz die staatliche Pflicht zur Sicherung des notwendigen Existenzminimums ergebe. Ein Anspruch auf Leistungen zur Finanzierung einer Privatschule könne daraus nicht abgeleitet werden. Der Besuch einer solchen Einrichtung müsse auch nicht durch staatliche Mittel erleichtert werden. Die 1988 geborene Schülerin besuchte drei Jahre lang eine private Berufsfachschule, die 130 Euro im Monat kostete. Sie wohnte bei ihrer Mutter und erhielt sowohl Hartz-IV-Leistungen als auch Bafög. Die zuständigen Stellen zogen die Ausbildungsförderung von der Sozialleistung ab, auch das Kindergeld wurde mit den Hartz-IV-Zahlungen verrechnet. Bereits das Bundessozialgericht in Kassel hatte die Klage abgelehnt.« Quelle: 22.07.2010, Artikel lesen bei sueddeutsche.de…

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Doppelte Mietzahlung vom Sozialamt bei notwendigem Umzug

»Sozialhilfeempfänger können ausnahmsweise den Ersatz doppelter Mietaufwendungen verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen müsen und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist deswegen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können.

Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Urteil entschied, muss der Sozialhilfeträger die Unterkunftskosten für die alte Wohnung neben den Kosten für die neue Unterkunft übernehmen, wenn es notwendig gewesen sei, dass der Hilfeempfänger die neue Wohnung gerade zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen habe. Der Empfänger müsse aber alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung – insbesondere durch die Suche nach einem Nachmieter – so gering wie möglich zu halten. ( SG Aachen, Urteil vom 19.12.2007 – 19 SO 31/07).« Quelle: 22.07.2010, Artikel lesen bei rechtslupe.de…

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Rechtstipp: Hartz-IV und Umzug

»Nach § 22 Absatz 2 Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) soll der Leistungsempfänger bevor er umzieht eine Genehmigung der zuständigen Leistungsbehörde einholen. Das heißt also und das ist auch ganz besonders wichtig, dass vor dem Umzug ein Antrag auf Übernahme der Kosten für die neue Wohnung gestellt werden muss.

Im Rahmen der vorgenannten Norm heißt das „Zusicherung”. Die ARGE bzw. das JobCenter müssen die Übernahme der Kosten für die neue Wohnung vorher zusichern. Der Antrag dafür ist am aktuellen Wohnort bei der aktuell zuständigen Leistungsbehörde zu stellen und nicht schon am neuen Wohnort.

Ob die Leistungsbehörde dem Antrag zustimmen muss, hängt davon ab, ob der Umzug erforderlich ist und ob die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Bei dieser Entscheidung soll die Leistungsbehörde auch die Leistungsbehörde am begehrten Wohnort um Mithilfe ersuchen. Diese beiden Positionen „erforderlich” und „angemessen” sorgen immer wieder für Streitigkeiten. Oft klafft eine riesige Lücke zwischen den Vorstellungen der Leistungsempfänger und der Leistungsbehörde, ob der Umzug erforderlich und die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.« Quelle: 21.07.2010, Artikel lesen bei anwalt.de…

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Rentenversicherung zahlt nicht für private Gleitsichtbrille

»Wer eine für den Beruf benötigte Gleitsichtbrille auch privat nutzt, bekommt die Kosten nicht von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erstattet. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. (Az.: S 26 R 309/09)

Hintergrund ist der Fall eines arbeitslosen Industriekaufmannes aus Iserlohn, der von der DRV die Kosten einer Gleitsichtbrille erstattet bekommen wollte. Er begründete seine Klage damit, dass seine Sehbehinderung ihn daran hindere, ohne große Anstrengungen zu lesen und einen Arbeitsplatz zu finden.

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, die DRV erstatte die Kosten nur dann, wenn die Brille ausschließlich für eine bestimmte berufliche Tätigkeit benötigt werde. Hier diene die Sehhilfe jedoch auch dem privaten Lesen. Die Rentenversicherung habe auch zu prüfen, ob die Krankenkasse für die Kosten aufkommen müsse. Das Sehvermögen des Klägers sei dafür jedoch nicht schlecht genug gewesen, hieß es.« Quelle: 21.07.2010, Artikel lesen bei boulevard-baden.de…

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Wirtschaft:

Bankentest: Falschberatung als Tagesgeschäft

»Im Hinweis Nummer 5 von heute haben wir [auf Nachdenkseiten.de] auf ein Testergebnis von Finanztest aufmerksam gemacht. Ich hatte davon in der Frankfurter Rundschau gelesen, die die prominenten Seiten 2 und 3 damit füllt. Im Testergebnis und in den Medien wird offen davon berichtet, dass die Banken Gesetze nicht einhalten, dass sie miserabel beraten und in der Mehrheit der Fälle das gesetzlich verordnete Beratungsprotokoll nicht überreichen. – Das ist doch seltsam: Gesetze und Regeln werden auffallend eindeutig nicht eingehalten und nichts geschieht, auch nichts von Seiten der Bankenaufsicht. Das müsste doch (auch bei Finanztest) Fragen auslösen. Warum beraten die Banken falsch?

Weil sie ohne Falschberatung nicht auf ihre Kosten kommen. Weil nur bei riskanten Geschäften hohe Provisionen und andere Vergütungen anfallen. Weil der Finanzsektor unglaublich überdehnt ist. Weil die Banken Anlageberater großgezogen haben, die hohe Vergütungen gewohnt sind, die im normalen Bankgeschäft nicht zu verdienen sind. Deshalb versucht man nach wie vor, risikoreiche Produkte und Produkte mit hohen Provisionen zu verkaufen. Notgedrungen sozusagen. Dass man dies ungern in Beratungsprotokollen festhält, sollte niemanden verwundern.« Quelle: 21.07.2010, Artikel von A Albrecht Müller UTOR lesen bei nachdenkseiten.de…

Links zum Thema:

  • “Banken im Test – Die Blamage geht weiter”, Bericht vom 20.07.2010 bei test.de

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Von der Leyen vermittelt bei Karstadt

»Das Drängen von Karstadt-Investor Nicolas Berggruen hat sich offenbar gelohnt – jetzt vermittelt die Politik im Streit um den Pleitekonzern: Laut “Bild” sucht Arbeitsministerin von der Leyen nun nach einer Lösung mit den Vermietern der Warenhäuser. Doch die machen dem Käufer schwere Vorwürfe.

Essen – Nichts scheint mehr zu gehen bei den Karstadt-Verhandlungen – jetzt muss die Politik ran. Laut “Bild” hat sich Ursula von der Leyen (CDU) als Vermittlerin eingeschaltet. Die Arbeitsministerin spreche mit Vertretern der US-Investmentbank Goldman Sachs und der Deutschen Bank, um die Verhandlungen zwischen dem Immobilienkonsortium Highstreet und Karstadt-Investor Nicolas Berggruen voranzubringen, heißt in dem Bericht. Die Banken zählen – teilweise über Töchter – zum Gesellschafterkreis des Konsortiums.« Quelle: 22.07.2010, Artikel lesen bei spiegel.de…

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22.07.2010/jowi