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- Der Hartz-IV-See
- Fördern und Fordern:
Notfalls holt man Jugendlichen aus dem Bett - Hartz-IV Verein im Jüchener Rathaus unerwünscht
- “Textildiscounter Kik: Verschuldete Mitarbeiter wurden “”rausgekikt”"”
- Drei Jahre Kampf um Ansprüche gegen ARGE
- Bafög wird auf Hartz IV angerechnet
- Peer Steinbrück besucht “Projekt 50″
- Ravensburg: Kreistagsentscheidung über ARGE vertagt
- Hartz-IV-Familiencard – bald bundesweit?
Politik/Gesellschaft:
- Hartz-IV-Empfängern droht Mietschock
- Kommentar: Die Klassengesellschaft im Biergarten
- Freibrief für Gesinnungspitzelei
- Kommentar: Das neue Denken
- Pflegebranche: Hoch angesehen, niedrig bezahlt
Recht/Urteile:
- SG Freiburg: Unzumutbare Senkungen der Unterkunftzskosten
- SG Berlin: Zur Verhältnismäßigkeit von SGBII-SanktionenI
- Nebenkosten: ARGE muss trotz Verzögerung für Abrechnung aufkommen
- Neu: Bertelsmann-Monitor 3/2010 (23.7.2010)
Diskussion:
- Streitgespräch: Sollen sich Tafelläden politisch engagieren?
- Rechtsstaat: Deutsche Sozialgerichte pflegen die Kunst des Jammerns
- Elterngeld: Wie Familienministerin Schröder Hartz-IV-Familien ausgrenzt
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TV-TIP:
- TV-Sendungen zum Thema Hartz-IV, ALG2, Soziales (Teleboy.ch)
Umblättern:
- Meldungen vom 22. Juli 2010, darin:
Sparprogramm killt Erwerbsminderungsrente – Die traurigen Hartz-IV-Hunde von Berlin – Bürgerarbeit soll das Ende von Hartz IV besiegeln – Hartz IV: Kreis fehlt Geld für Schüler-Transport – Wohngeld-Kürzung kostet Saarbrücken Millionen – Demokratiegefährder - Merkels Makel – IWF-Schuldenerlass für Haiti – PR-Gau bei BP – Rechtstipp: Hartz-IV und Umzug – Von der Leyen vermittelt bei Karstadt – und mehr… - Meldungen vom vom 26. Juli 2010, darin
Proteststurm gegen Wohngeld-Kürzung – Wie viel Quadratmeter Wohnfläche braucht der Mensch? – Hartz IV: Drohen neue Zwangsumzüge? – Hartz-IV-Mieten: Die sind ja irre – ARGE Vorschriften: Anleitung zum Rechtsbruch – Zu wenig Geld für neuen Job – Hilfe für Haustiere – Internet: Das Recht auf Dabeisein -Die Rentengarantie abschaffen? – Keine Kürzung von Hartz IV wegen Abwrackprämie – Wirtschaftsforschung: Wie viel Solidarität steckt im Menschen? – und mehr…
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- Anregungen, Kritik, Artikel, Hinweise sind willkommen und erreichen gegen-stimmen.de am schnellsten per Kontaktformular
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Hartz-IV/Soziales
Berlin-Biesdorf: Der Hartz-IV-See
»Kevin und Jonathan haben die Schwimmflügel übergestreift und unternehmen erste Schwimmversuche. Mutter Bettina Lenk aus Marzahn hilft dabei. »Badehosen und Schwimmflügel habe ich ihnen zum Zeugnis geschenkt«, sagt die Mutter stolz, die von Hartz IV lebt. Und das Versprechen gab’s dazu, bei schönem Wetter mit den Kindern baden zu fahren. Statt in den Urlaub, für den das Geld fehlt.
Und das kann sich Bettina Lenk nur hier leisten, am Biesdorfer Baggersee, 150 Meter vom U-Bahnhof Biesdorf-Süd entfernt, wo das Baden nichts kostet. Es kostet nichts, weil der See offiziell kein Badesee ist, sondern ein Wasserrückhaltebecken. Dennoch hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf den See als Badesee ausgebaut: Es gibt zwei Strände, Bänke, einen Volleyballplatz und neuerdings auch eine öffentliche Toilette.
Haben sich einst nur einige verwegene Anwohner zwischen den Steinen ins Wasser getraut, so ist der Baggersee inzwischen einer der meistgenutzten Badeseen Berlins. Neben Kindern mit Schwimmflügeln liegen vor allem Jugendliche am Strand. Jugendliche aus der ganzen Stadt. In den Abend- und Nachtstunden belagern sie regelrecht den See, feiern Partys, zünden Feuer an, trinken große Mengen Alkohol und kühlen sich immer wieder im Wasser ab. Leere Bierflaschen schwimmen zwischen den eigentlich idyllischen Seerosenfeldern. Gesprochen wird überwiegend deutsch, vereinzelt auch russisch. Wo sonst in Berlin kann man in U-Bahn-Nähe zum Nulltarif baden?« Quelle: 23.07.2010, Beitrag von Marina Mai lesen bei Neues Deutschland…
Fördern und Fordern:
Notfalls holt man Jugendlichen aus dem Bett

Kinderzwangsarbeit: Torfstechen in der Diakonie Freistatt
»Manchmal sitzen Jugendliche vor den Beratern im Jobcenter und sagen, sie müssten doch gar nicht arbeiten. Hartz IV reiche ja auch zum Leben. Was macht man mit jemandem, der als Berufswunsch „Hartzer“ angibt?
Man sagt ihm, dass das nicht Sinn der Sache ist. Man redet. Eventuell redet man viel. Und eventuell landet so jemand dann im Projekt Pro Jugend. Im Rahmen dieses Programms mit dem Untertitel „Lernen und Arbeiten“ werden 200 junge Leute bis 25 fit für den Beruf gemacht. Als die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung Augsburg-Stadt Pro Jugend vor fünf Jahren ins Leben rief, war es deutschlandweit einmalig. Inzwischen machen es andere nach. Es gilt als Erfolgsmodell.« Quelle: 22.07.2010, Beitrag von Ute Krogull lesen bei Augsburger Allgemeine…
Hartz-IV Verein im Jüchener Rathaus unerwünscht
»Wer das Rathaus in Jüchen betritt, findet u.a. Hinweise auf den Sozialverband VDK, auch die Existenshilfe e.V. ist mit Aushängen vertreten. Wer aber Informationen über das SBJ e.V. sucht, wird im Jüchener Rathaus nichts finden. Der Bürgermeister untersagt die Auslegung von Info-Flyer und Hinweisplakaten des SBJ e.V. mit dem Hinweis auf die “Geschäftsordnung”.
Dabei bietet das SBJ e.V. Hilfen und Vermittlung bei behördlichen Problemen an. Schon im Vorfeld der Gründung, versuchten die damaligen Sprecher des SBJ dem Bürgermeister Zillikens die Ziele des neuen Vereins zu erläutern. Leider war der Bürgermeister noch nicht einmal bereit dien Satzungsentwurf zur Kenntnis zu nehmen. “Ich kann ihren Verein nicht unterstützen, weil sie gegen die Verwaltung arbeiten” so Zillikens gegenüber Heiner Lindgens und Birgit Rau.« Quelle: 22.07.2010, Artikel lesen bei gegen-hartz.de…
Textildiscounter Kik:
Verschuldete Mitarbeiter wurden “rausgekikt”
»Das Wort rauskicken erhält im Zusammenhang mit dem Textildiscounter Kik einen ganz eigenen Zungenschlag. So hat das Unternehmen über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner Mitarbeiter ausspioniert – offenbar, um “Problemfälle” loszuwerden, wie “Panorama” am Donnerstag berichtet. Ziel sei es gewesen, sich von Beschäftigten mit massiven finanziellen Schwierigkeiten zu trennen, erläuterte ein langjähriger Kik-Bezirksleiter dem ARD-Magazin.
Guido Hagelstede, der für bis zu 15 Filialen und mehr als 100 Mitarbeiter verantwortlich gewesen sei, schilderte demnach, dass sich Kik von jedem Mitarbeiter trennte, der eine “eidesstattliche Versicherung” oder eine “Haftandrohung” hatte. Meistens habe er als Bezirksleiter den Betroffenen während der Probezeit kündigen müssen oder befristete Arbeitsverhältnisse auslaufen lassen. Problematisch sei es gewesen, Mitarbeitern zu kündigen, die bereits im Kündigungsschutz waren. “Es war immer so, dass man sich dann irgendetwas aus den Fingern saugen musste”, zitiert “Panorama” den ehemaligen Bezirksleiter.« Quelle: 22.07.2010, Artikel lesen bei STERN…
Link zur Sendung (NDR)
Drei Jahre Kampf um Ansprüche gegen ARGE
»Naumburg. Seit kurzem kann Steffi Gaudig wieder ruhig durchatmen. Ihre drei Jahre währenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Arge Burgenlandkreis (wir berichteten) haben nun ein Ende gefunden. “Insgesamt vier Verfahren, die beim Sozialgericht anhängig waren, sind allesamt für erledigt erklärt”, sagt sie. Und in all diesen Verfahren habe die Arge verloren, beziehungsweise ein Stück zurückrudern müssen.
Da ging es um die Anerkennung der Webungskosten für ihren Sohn Patrick, der in diesen Tagen seine Lehrzeit als Winzer beendet. Das Sozialgericht entschied: Ab Juni 2008 sind die Werbungskosten in voller Höhe anzuerkennen. Auf die Zuschüsse für das Jahr 2007 bis Mai 2008 muss die Familie allerdings verzichten. Vor zwei Jahren hatte die Arge 3 100 Euro von der Familie Gaudig zurückgefordert, weil der Mann vorübergehend Arbeit bekommen hatte. Im Ergebnis heißt es nun, dass nur 2 900 Euro zurückgezahlt werden müssen. Die Arge verzichtet auf die volle Höhe, weil die Fristen nicht eingehalten wurden. Außerdem wurden damals noch Sanktionen erhoben, weil der Mann angeblich ein zu hohes Einkommen gehabt habe. Die Sanktionen seien zu Unrecht erhoben worden. Das Geld, 392 Euro, musste die Arge zurückzahlen und auch noch 100 Euro für die Betriebskosten der Wohnung.« Quelle: 22.07.2010, Artikel von Helga Heilig lesen bei Mitteldeutsche Zeitung…
Bafög wird auf Hartz IV angerechnet
»Karlsruhe – Die Anrechnung des Bafög auf Hartz-IV-Leistungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Verfassungsbeschwerde einer Schülerin einer Privatschule nicht zur Entscheidung angenommen.
Zur Begründung hieß es, dass sich aus dem Grundgesetz die staatliche Pflicht zur Sicherung des notwendigen Existenzminimums ergebe. Ein Anspruch auf Leistungen zur Finanzierung einer Privatschule könne daraus nicht abgeleitet werden. Der Besuch einer solchen Einrichtung müsse auch nicht durch staatliche Mittel erleichtert werden. Die 1988 geborene Schülerin besuchte drei Jahre lang eine private Berufsfachschule, die 130 Euro im Monat kostete. Sie wohnte bei ihrer Mutter und erhielt sowohl Hartz-IV-Leistungen als auch Bafög. Die zuständigen Stellen zogen die Ausbildungsförderung von der Sozialleistung ab, auch das Kindergeld wurde mit den Hartz-IV-Zahlungen verrechnet. Bereits das Bundessozialgericht in Kassel hatte die Klage abgelehnt. Apn« Quelle: 22.07.2010, Meldung lesen bei Sueddeutsche Zeitung…
Steinbrück besucht “Projekt 50″
»Vor ein paar Tagen hat die Berliner Stiftung “Bürgermut” das “Projekt 50 e.V.” als eine der besten Bürger-Ideen Deutschlands ausgezeichnet. Bei einer bundesweiten Recherche wurde der Bundesverband mit Sitz in Hilden als herausragendes Beispiel für das Online-Netzwerk www.weltbeweger.de ausgewählt, das vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend unterstützt wird.
Gestern informierte sich SPD-Bundestagsabgeordneter Peer Steinbrück über das Projekt, das Arbeitslosen über 50 hilft, wieder einen festen Job zu finden. “Wir vermitteln keine Arbeitsplätze, sondern verlangen Hilfe zur Selbsthilfe”, erläuterte Vorstandsvorsitzender Rolf Steingrüber das Konzept.
Der 2004 gegründete Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Inzwischen gibt es bundesweit 25 Ortsvereine in 45 Städten. Über 250 Langzeitarbeitslose seien in feste Jobs vermittelt worden.« Quelle: 23.07.2010, Artikel lesen bei rp-online.de…
Ravensburg:
Kreistagsentscheidung über ARGE vertagt
»Der Ravensburger Kreistag hat eine weitreichende Entscheidung auf September verschoben. Es ist zu erwarten, dass dann der Kreis die alleinige Verantwortung für die Betreuung Langzeitarbeitsloser erhält. Dann würde Anfang 2012 ein neues Amt mit 120 Mitarbeitern im Landratsamt einziehen. Die CDU-Fraktion hat das beantragt, die SPD sich jetzt dagegen ausgesprochen.
Die sogenannte Hartz-Reform hat bekanntlich einige Neuerungen mit sich gebracht. „Hartz IV“ ist seitdem zum geflügelten Wort geworden. Anfang 2005 ist die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführt worden. Nicht nur für die Betroffenen, auch für die Ämter bedeutete dies einige Umstellungen. Durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 65 Jahren und ihre Angehörigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, zum Lebensunterhalt und flankierende Unterstützung. Im Landkreis Ravensburg hatte man sich damals dazu entschieden, die Aufgaben für die Grundsicherung und die Betreuung von Langzeitarbeitslosen getrennt wahrzunehmen und eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Zuständig sind die Agentur für Arbeit und das Landratsamt.« Quelle: 22.07.2010, Artikel lesen bei Schwaebische Zeitung…
Hartz-IV-Familiencard – bald bundesweit?
»Berlin – In der Landeshauptstadt gehört sie seit neun Jahren zum Alltag vieler Haushalte mit Kindern, nun ist auch die Bundeshauptstadt Berlin auf die Stuttgarter Familiencard aufmerksam geworden. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist derzeit dabei, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, das unlängst die pauschale Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder gerügt hat.
Insgesamt haben in Stuttgart derzeit rund 53.000 Kinder und Jugendliche eine mit 60 Euro geladene Chipkarte (bis vor kurzem waren es noch 90 Euro). Mit dieser können sie etwa den Eintritt ins Bad bezahlen, den Musikunterricht oder in einigen Schulen etwa den Eigenanteil am Schullandheimaufenthalt. In etwa 200 Einrichtungen in der Stadt stehen insgesamt 250 Terminals, die die Chipkarten lesen und das Geld der Karte abbuchen. Dieses System hat sich in Stuttgart bewährt.« Quelle: 22.07.2010, Beitrag von Mathias Bury lesen bei Stuttgarter Zeitung…
Hartz-IV-Empfängern droht Mietschock
»Die Kommunen wollen künftig die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger selbst festlegen. Zahlreiche Betroffene müssten sich dann wohl eine neue Wohnung suchen.
Nach der Empfehlung einer Expertengruppe des Arbeitsministeriums sollen die Kommunen künftig selbstständig in Satzungen bestimmen, welche Mietkosten sie Hartz-IV-Empfängern bezahlen. So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf nur noch 25 Quadratmeter beschränkt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der FTD vorliegt. Derzeit gilt ein Richtwert von 45 Quadratmetern. Hinter den Sparvorschlägen steht der Versuch, die klammen Kommunen zu entlasten. Die in diesem Jahr eingesetzte Gemeindefinanzkommission soll dazu im Herbst ihren Bericht vorlegen.« Quelle: 23.07.2010, Artikel von Maike Rademaker lesen bei Financial Times Deutschland (FTD)…
Politik/Gesellschaft:
Kommentar: Die Klassengesellschaft im Biergarten
»Historisch gesehen sind Biergärten kühlende Kastanienanpflanzungen über Bierkellern, an denen das Getränk billig und ohne Aufwand ausgeschenkt wurde. Die sonstigen Einrichtungen sind bis heute eher rudimentär, ein paar Tische und Bänke aus Holz in langen Reihen, eine eher begrenzte Gastronomie, und daher eher “öffentlicher Raum” denn “Wirtschaft”. Irgendwo zwischen Zivilisation und Natur, kein Picknick mehr, aber auch noch kein Restaurant, trinken muss man, aber essen darf man, was man will
So steht es in der Bayerischen Biergartenverordnung, so sagt es die Tradition, und eigentlich ist es gar keine schlechte Idee für diese unsere Gegenwart, in der man mit Wurstsalat, Schweinshaxn, Steckerlfisch und Leberkäs grössere Teile der Bevölkerung eher abschrecken und verjagen kann: Eine gesellige Veranstaltung soll es sein, für Reich und Arm, und wer nicht zufrieden ist, kann sich eben seine eigenen Dinge beim Molekularkoch um die Ecke in eine handlackierte Bento Box packen lassen und mitnehmen. Hier zumindest.
Trotz der Nähe zur besten Wohnlage. Andernorts bekommen die Bedienungen enormen Druck, wenn sie nicht auf die Gäste Druck machen, dort das Essen mitsamt dem Bier zu bestellen. Denn der Biergarten geht in allen besseren Lagen den Weg aller einfacher Freuden, die zum Lebensgefühl, zum Stil, zum unverzichtbaren Erlebnis umgewandelt werden. Auf den Spuren der Eselswiesen vor der Stadt, der Armenspeisen von Austern und Krebsen, der vormaligen Unkräuter Rucola und Bärlauch, der Unterschichtenverblödung der Volksfeste wandeln die Kastaniengärten in München und am Starnberger See, es gibt zugeparkte Wege, astronomische Preise für mediokre Massenware und eine Bedienung so pampig und dreist wie in Berlin, Extrakosten für die Toilettenbenutzung und massenhaft Besserverdienende, die einfaches Volk, Bauern und Gaudiburschen in Pseudotracht vortäuschen. Zusammen mit einer scheinbaren Gleichheit auf Holzbänken, die aufgrund der Preise und des Bestelldrucks schon lange nicht mehr von normalen Menschen frequentiert werden. Klassenkampf von Oben sagt auch: Biergarten muss man sich dort erst mal leisten können. Berufspartymacher sind willkommen. Der 52-jährige Lastwagenfahrer wird sich dagegen in etwa so wohl fühlen, wie bei der scheinegalitären Strandbar in Berlin Mitte.« Quelle: 21.07.2010, Kommentar lesen bei faz.net…
Freibrief für Gesinnungspitzelei
»Bodo Ramelow darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dabei liefert Ramelow selbst nur einen Anlaß zu seiner Beobachtung: Er ist Mitglied der Partei DIE LINKE, die ihrerseits beobachtet wird. Das Gericht hat damit den Geheimdiensten eine Handhabe gegeben, jedes Mitglied der Partei DIE LINKE – und jeder anderen kapitalismuskritischen oder antikapitalistischen Organisation – nach eigenem Ermessen zu bespitzeln. Mit ausgeforscht werden dabei faktisch auch diejenigen, die Kontakte zu den Bespitzelten unterhalten. Der Willkür der Geheimdienste sind keine Grenzen mehr gesetzt.
Die Beobachtung der Partei DIE LINKE wird mit dem Wirken marxistischer Strömungen und Einzelpersonen in der Partei begründet. Nicht die gesamte Partei, wohl aber die Parteilinken strebten eine andere, verfassungsfeindliche Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung an, heißt es. Antikapitalismus wird offen als grundgesetzwidrig eingeordnet. AntikapitalistInnen werden damit zu Verfassungsfeinden.
Diese Auffassung kann mit dem Grundgesetz nicht begründet werden. Dort ist keine Wirtschaftsordnung festgelegt, wie auch bürgerliche Juristen – zuletzt in der Zeitschrift das Parlament 13/2007 der damalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (1) – feststellen. Das Grundgesetz trifft nur Festlegungen hinsichtlich der Staatsform: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat und Rechtsstaat gehören dazu. Darüber hinaus gibt es in Artikel 1 bis 20 einen Grundrechtekanon. Im Rahmen dieser Festlegungen wäre eine andere Wirtschaftsordnung durchaus machbar. Die Marktwirtschaft ist nicht grundgesetzlich geschützt. Marktwirtschaftliche Elemente einer Wirtschaftsordnung sind nur über die persönlichen Grundrechte z.B. Eigentum, Freiheit der Berufswahl etc. überhaupt ableitbar.« Quelle: 22.07.2010, Kommentar von Edith Bartelmus-Scholich lesen bei scharf-links.de…
Kommentar: Das neue Denken
»Bei meinem netten Buchhändler Herrn Eberth in Heitersheim aus der Ramschkiste gefischt: »Das neue Denken«, dtv-Taschenbuch von Fritjof Capra, erschienen 1992. Das lesend, spürte ich wieder die Begeisterung, die mich in jenem meinem ersten Jahr in Freiburg am Institut (1992) bei der Lektüre der Bücher aus den 1980er Jahren beseelt hatte. Die Quanten waren Zen-Buddhismus, jüdische Mystik und Novalis in einem! Capra, der Innsbrucker, spricht in dem Buch mit Gregory Bateson, Krishnamurti, Werner Heisenberg, Stanislav Grof und Ronald D. Laing.
Damals glaubte man noch, das Wassermann-Zeitalter stehe bevor! Es konnte nicht mehr lange dauern bis zum Paradigmenwechsel. Doch dann brach Ende 1989 der Kommunismus zusammen, und es kam ein Zeitalter für Hamster, Pfauen und Löwen. Die Welt musste für den schrankenlosen Konsumkapitalismus hergerichtet werden. Kürzlich meinte in der FAZ ein US-Professor, in den vergangenen 20 Jahren habe der Wohlstand im Westen unnatürlich zugenommen; das werde zurückgehen. 1990 hat es angefangen, dass alles effizient und in Geld messbar sein musste. Der Neoliberalismus führte den Kampf aller gegen alle wieder ein, der heute »Wettbewerb« heißt. Homo homini lupus! Statt einer Verlangsamung und des Buddhismus kamen eine Beschleunigung und der Computer.« Quelle: 23.07.2010, Kommentar von Manfred Poser lesen bei kritische-ausgabe.de…
Pflegebranche: Hoch angesehen, niedrig bezahlt
»Die Verordnung mindert die Auswüchse des Lohndumping. Doch die Nachfrage nach geschulten Kräften wird wachsen
Das Baugewerbe hatte ihn zuerst. Ihm folgten die Reinigungs- und Postdienste. Und nun bekommt ihn auch die Pflegebranche: den staatlich verordneten Mindestlohn. Im Rahmen des so genannten Entsendegesetzes müssen in- und ausländische Anbieter von Pflegedienstleistungen Beschäftigten, die Grundpflege verrichten (also Hilfe leisten beim Waschen, Anziehen, Füttern etc.) ab 1. August 2010 einen Mindestlohn von 7,50 Euro (Ost) und 8,50 Euro (West) bezahlen. Auch selbstständige Pflegehilfskräfte aus dem In- und Ausland können dieses Entgelt fordern. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 erhöht sich der Betrag jeweils noch einmal um 25 Cent – womit dann endlich der Stundenmindestlohn von neun Euro (im Westen) erreicht würde, der von den Berufsorganisationen bereits für das Jahr 2007 errechnet und gefordert worden war. Immerhin kommt die Regelung noch rechtzeitig zum 1. Mai 2011. Ab diesem Zeitpunkt sind nämlich alle EU-Angehörige voll freizügig und können in den Grenzen der Mitgliedsstaaten leben und arbeiten, wo sie lustig sind und Jobs finden.« Quelle: 22.07.2010, Beitrag von Ulrike Baureithel lesen bei der Freitag…
Recht/Urteile:
SG Freiburg: Unzumutbare Senkungen der Unterkunftzskosten
»Hat ein Träger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bereits ein Kostensenkungsverfahren bezüglich der Kosten der Unterkunft durchgeführt, so kann nach Auffassung des Sozialgerichts Freiburg, Urteil vom 23.03.2010, Az.: S 9 AS 5037/09, ein Anspruch auf die tatsächlichen Kosten durch nachträglich eintretende Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Kostensenkung wieder aufleben.
Die Beteiligten stritten über die Höhe der Leistungen für die Kosten der Unterkunft. Die Klägerin bezieht vom Beklagten, dem zuständigen Leistungsträger nach dem SGB II, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Nach Ansicht des Beklagten bewohnt die Klägerin und die mit ihr bestehende Bedarfsgemeinschaft eine unangemessene Wohnung. Der Beklagte führte daher das Kostensenkungsverfahren durch. Nach Durchführung des Verfahrens trug die Klägerin Gründe für eine Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit eines Umzugs vor. Der Beklagte ist der Auffassung, diese Gründe könnten nach Durchführung des Kostensenkungsverfahrens nicht mehr berücksichtigt werden« Quelle: 21.07.2010, Beitrag von Reinhild Gotzen lesen bei lexisnexis.de…
SG Berlin: Zur Verhältnismäßigkeit von SGBII-Sanktionen
»Im Rahmen der Verhängung einer Sanktion gegen einen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nach Auffassung des Sozialgerichts Berlin, Beschluss vom 09.06.2010, Az.: S 37 AS 17431/10 ER, der Grundsicherungsträger gehalten, im Wege der Verhältnismäßigkeit die Auswirkungen auf die ggfls. vorhandene Familie zu beachten.
Der Antragsteller des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bezieht Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Er ist im Oktober 1986 geboren und lebt mit seiner 1989 geborenen Ehefrau und einem gemeinsamen Kind im Alter von 10 Monaten zusammen. Sowohl die Ehefrau als auch das Kind erhalten Kindergeld. Auf die Regelleistung des Paares und des Kindes wird das Kindergeld der Partnerin anteilig angerechnet, so dass für die erwachsenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft statt einer Regelleistung von 323 Euro jeweils 259,90 Euro verbleiben. Hinzu kommen anteilige Unterkunftskosten in Höhe von 199,16 Euro. Der Antragsgegner, der zuständige Leistungsträger nach dem SGB II, verfügte als Sanktion eine Absenkung der Leistungen um 323 Euro. Hiergegen richtet sich der einstweilige Rechtsschutzantrag des Antragstellers.« Quelle: 21.07.2010, Beitrag lesen bei lexisnexis.de…
Nebenkosten: ARGE muss trotz Verzögerung für Abrechnung aufkommen
» Legt ein Mieter, der „Hartz IV“ bezieht, eine Nebenkostenabrechnung erst mit Verzögerung bei der ARGE zwecks Zahlung vor, führt das nicht dazu, dass der Leistungsträger für die Nachzahlung nicht aufkommen muss. (BSG, Urteil v. 22.3.2010, B 4 AS 62/09)
Ein Mieter, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts („Hartz IV“) – u. a. für Unterkunft und Heizung – bezieht, hatte eine Nebenkostenabrechnung von seinem Vermieter erhalten, aus der sich eine Nachzahlung ergab. Der Mieter legte die Abrechnung aber erst nach einiger Zeit bei der ARGE zwecks Zahlung vor. Der Leistungsträger meinte, die Kosten deshalb nicht übernehmen zu müssen. Gegen diese Entscheidung klagte der Mieter.
Das Bundessozialgericht gibt dem Mieter Recht. Die Kosten für die Nachzahlung müssen übernommen werden. Ein gestellter Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst bereits den sich erst während des Leistungsbezugs ergebenden Bedarf. Mit der Vorlage einer Nebenkostenabrechnung bei der ARGE konkretisiert der bedürftige Mieter seinen Bedarf und beantragt keine vom ursprünglichen Antrag nicht erfasste Leistung. Das gilt auch, wenn er die Abrechnung verzögert weiterleitet.« Quelle: 22.07.2010, Meldung lesen bei haufe.de…
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