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Sprengstoff für die “Grundsicherung für Arbeitssuchende?
Vorwärts, wir müssen zurück. Nach diesem Motto reformiert derzeit die Politik die Arbeitsmarktreform Hartz IV. “Die Zusammenführung der unterschiedlichen Kompetenzen birgt enorme Chancen für eine ganzheitliche Betreuung, hat allerdings auch aufwändige personelle und organisatorische Findungsprozesse zur Folge”, handele es sich doch um einen “rechtlich sehr komplexen Prozess”, war 2005 in einer Broschüre des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu lesen. Wie rechtlich komplex dieser Prozess der Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und Kommunen wirklich war, hatte damals im Hause von Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) freilich niemand erkannt. Das Online-Magazin telepolis bringt die Dinge auf den Punkt:
Zitat: “Der große Wurf einer Reform der Arbeitslosenversicherung entpuppt sich immer mehr als dilettantische Gesetzes-Bastelei. Ob die jetzt vorgelegte Reform der Reform überhaupt rechtlichen Bestand haben wird, ist fraglich. Die geplante neue Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Kommune mache ein “aufwändiges laufendes Management mehrerer hundert Verträge erforderlich”, die mit “verfassungsrechtlichen Risiken behaftet wären”, so eine Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Und: Die Entscheidung für eine weitgehende Rückkehr zum “status quo ante” könnte bedeuten, dass der geltende Begriff der Grundsicherung generell infrage gestellt werde.” Ganzen Artikel bei telepolis.de lesen …
Quelle: Aktion mit “verfassungsrechtlichen Risiken”, telepolis.de vom 26.1.2010
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