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Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu Widerspruch und erstmal gar nicht zu zahlen

Bonn: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz IV-Beziehern zurückfordern, weil durch falsche Bescheide die Erhöhung des Kindergeldes nicht berücksichtigt wurde. Der Grund: Zum ersten Januar 2010 gab es eine Kindergelderhöhung um 20 Euro.

Bei vielen Eltern ist der Betrag jedoch nicht angerechnet worden. Die Bundesagentur für Arbeit räumte den Fehler bei der Berechnung ein, will aber dennoch einen riesigen Aufwand betreiben, um die Gelder wieder zurück zu verlangen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu Widerspruch innerhalb von vier Wochen gegen derartige Rückforderungsbescheide. Es bestehen begründete Aussichten, dass die BA keinen Anspruch geltend machen kann, da die Eltern sich auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertrauen durften. Zudem dürfte das Geld auch nicht vor Beendigung des Hartz IV-Hilfebezugs zurückgefordert werden, wenn das Geld schon ausgegeben wurde.

„Wir raten dringend dazu – auch mit anwaltschaftlicher Hilfe – innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Ein eingelegter Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide entfaltet grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Bis das Widerspruchs- und ein eventuelles Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist, hat die BA keine Handhabe das Geld zurück zufordern“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Einen entsprechenden Musterwiderspruch stellt das Erwerbslosen Forum Deutschland auf seinen Websites (http://www.erwerbslosenforum.de) zur Verfügung, sobald die ersten Rückforderungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit bei den Eltern eingehen.

„Wir erwarten jedoch von der BA und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass sie großzügig auf die Rückforderungen verzichten. Laut Aussagen der des Geschäftsleiters der ARGE Wuppertal kostet jede Rückforderung rund 80 Euro. Von der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen (CDU) fordern wir, dass sie sich endlich dafür stark macht, dass Kindergeld überhaupt nicht mehr als Einkommen angerechnet wird, sondern den Kindern voll zur Verfügung steht. Die volle Anrechnung des Kindergeldes bestraft die Kinder für den Hartz IV- oder Sozialhilfebezug ihrer Eltern. Eltern haben aber in der Regel keine Schuld an ihrer Situation. Sie ist vielmehr Ursache des Kapitals mit seinen Billiglöhnen oder Entlassungen von ArbeitnehmerInnen. Kindergeld wurde vom Staat als bedingungsloser Beitrag für die Kinder gedacht und ist keineswegs dafür gedacht, dass dies armen Eltern und Kindern direkt wieder genommen wird, weil die Eltern erwerbslos sind oder nicht genügend Lohn beziehen, sagte Martin Behrsing in Bonn.

Quelle: Pressemitteilung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 24.01.2010 …
ELO-Forum: Musterwiderspruch gegen Kindergeld-Rückforderungen

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